Kontakt

SSV Ulm 1846 e.V.

Schwimm- und Sportverein Ulm 1846 e.V.

Stadionstraße 17

89073 Ulm


Tel.: 0731 1846 0

E-Mail: info@ssvulm1846.de

Volleyball

Mitgliedschaft

Du möchtest Teil der Volleyballabteilung werden und hast bereits ein Probetraining absolviert oder bist nur am freien Spielen auf unserer Beachvolleyballanalage interessiert?

Dann lade dir einfach die Beitrittserklärung herunter und schicke sie ausgefüllt an die Abteilungsleitung.
Bitte beachte, dass eine Mitgliedschaft in der Volleyballabteilung nur in Verbindung mit einer Mitgliedschaft im Hauptverein möglich ist. Solltest du noch kein Mitglied beim SSV Ulm 1846 e.V. sein, musst du auch dessen Beitrittserklärung ausfüllen und kannst diese direkt an uns mitschicken.

 

Die Abteilungsmitgliedschaft ist Voraussetzung für die Nutzung der verfügbaren Abteilungsangebote und berechtigt zur Teilnahme an Abteilungsversammlungen mit aktivem und passivem Wahlrecht.
(aktiv = ab 16 Jahren, ansonsten ein Elternteil in Vertretung | passiv = ab 18 Jahren)

 

Die Abteilung Volleyball erhebt zusätzlich zum Vereinsbeitrag des SSV Ulm 1846 e.V. einen Abteilungsbeitrag und reicht etwaig anfallende Lizenzgebühren an die Mitglieder weiter.
Der Einzug erfolgt jährlich zum 1. Juli und/oder im Monat des Beitritts bzw. der Lizenzerstellung. 

Der Abteilungsbeitrag beläuft sich auf 25€ pro Geschäftsjahr, die aktuellen Lizenzgebühren sind der Gebührenordnung (BGHSO) auf der Homepage des Volleyball-Verband Württemberg (VLW) zu entnehmen. Die Lizenzerstellung durch die Abteilung erfolgt auf mündliche Aufforderung bzw. durch Nachfrage der Übungsleiter:innen und erfordert keine schriftliche Bestätigung.

Wer eine LobbyCard order KinderBonusCard besitzt, kann Vergünstigungen beim Abteilungsbeitrag erhalten, diese werden pro Einzelfall im Abteilungsvorstand entschieden. Auf den Kartenbesitz muss in der Beitrittserklärung entsprechend hingewiesen werden.

Hinweise zum Ausfüllen des Formulars:
Solltest du bereits Mitglied beim Hauptverein sein, dann gib auf der Beitrittserklärung einfach direkt deine Mitgliedsnummer mit an, damit wir die Mitgliedschaft prüfen können.
Für die interne Zuordnung gib außerdem an, bei welcher Mannschaft du dein Probetraining absolviert hast bzw. dass du (erst einmal) rein am Beachvolleyball interessiert bist.

VLW Lizenzgebühren

Lizenzart Gebühr
A-Lizenz (Aktive) 6,00 €
J-Lizenz (Jugend) 1,50 €
S-Lizenz (Senioren) 6,00 €
M-Lizenz nur BFS
(Mixed ab Württembergischer Meisterschaft)
6,00 €
   

 

Hier einige Rechenbeispiele zu Abteilungsbeitrag und Lizenzgebühren:

Lizenzen Bestandteile einzuziehender Betrag in €
Mitglied ohne Teilnahme an Spielrunden nur Abteilungsbeitrag 25,00
Jugend Abteilungsbeitrag, J-Lizenz 25,00 + 1,50 = 26,50
Aktive (Herren / Damen) Abteilungsbeitrag, A-Lizenz 25,00 + 6,00 = 31,00
Teilnahme am Jugend- und Aktivenspielbetrieb Abteilungsbeitrag, J-Lizenz, A-Lizenz 25,00 + 1,50 + 6,00 = 32,50
Beachvolleyball (Beachlizenz läuft nicht über die Abteilung) Abteilungsbeitrag 25,00
Mixed Abteilungsbeitrag 25,00

Stand: 28.05.2025

Kontakt

Simon Vollmer

Simon Vollmer

Abteilungsleitung

Faire Verteilung der Kosten sowie Verwendung der Gelder

Verwendung des Abteilungsbeitrages

Um unsere Mitglieder und die darin enthaltenen Interessensgruppen (Aktive, Jugend, Beach, Mixed, Senioren) nicht alle nach Schema F zur Kasse zu bitten, werden die Lizenzgebühren je nach Verbrauch direkt an die Mitglieder weitergereicht, anstatt diese pauschal in den Abteilungsbeitrag einzupreisen.

Die durch den Abteilungsbeitrag gewonnenen Gelder werden zur Bewältigung der anfallenden Verbandsgebühren verwendet, wie beispielsweise VLW-Mitgliedschaft, Mannschaftsgebühren, Trainerlehrgänge, Schiedsrichterlehrgänge. Nicht darunter sind Ausgaben, die aufgrund der Spielklasse der Mannschaften entstehen, das heißt die zusätzlichen Aufwendungen für die Pflichtschiedsrichter in der Oberliga werden nicht durch den Abteilungsbeitrag bewältigt, sondern sind wie bisher durch den Verkauf an Spieltagen zu tragen. Die vorhandenen Zahlen belegen, dass die durch den Abteilungsbeitrag zu bewältigenden Kosten den verschiedenen Interessensgruppen möglichst in gleichem Maße zugute kommen.

Sollte ein Überschuss generiert werden, wird dieser nur für Ausgaben verwendet, die allen Interessengruppen zugute kommen.

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