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Die Schwimmschule der Schwimmsportabteilung des SSV Ulm 1846 e.V. richtet ihr Angebot an Kinder im Alter von 5 bis 10 Jahren und vermittelt das Schwimmenlernen in all seinen Facetten.
Seit September 2015 schulen wir nach dem SwimStars-Konzept, das vom Deutschen Schwimmverband (DSV) entwickelt wurde.
Vorteile des SwimStars-Konzepts:
Die SOMMERSCHWIMMSCHULE startet ab 15. Juni 2026.
Die Schwimmschule findet einmal wöchentlich an den aufgeführten Terminen im Westbad-Ulm statt.
Diese Staffel umfasst 5 Kurseinheiten.
Montagskurs: 15.6./22.06./29.06./06.07./13.07.26
Dienstagskurs: 16.6./23.06./30.06./07.07./14.07.26
Donnerstagskurs: 18.6./25.06./02.07./09.07./16.07.26
Jeweils entweder von 17-18Uhr oder von 18-19Uhr!
Die Teilnahmegebühr für die Sommerschwimmschule ist wie folgt:
für SSV-Vereinsmitglieder 65,- € Nicht-Vereinsmitglieder 80,- €.
Durch die Teilnahme stimmen Sie automatisch dem aktuellen Hygienekonzept sowie den Richtlinien der Schwimmschule, den allg. Geschäftsbedingungen des SSV Ulm 1846 und der Kurs- teilnahmegebühr zu. Die Teilnahmegebühr wird im Juli 2026 per Lastschrift eingezogen. ANMELDESCHLUSS IST DER 29.05.2026!
Die Kurse finden ohne Begleitung der Eltern statt!
Kinder in den unteren Kursstufen (grün-blau) im Lehrschwimmbecken, werden durch ihre Übungsleiter im Eingangsbereich des Westbades in Empfang genommen und zu den Sammelumkleidekabinen begleitet. Bitte bereiten Sie ihr Kind rechzeitig vor Kursbeginn auf diese neue Situation vor!
Bei der Anmeldung handelt es sich um eine unverbindliche Voranmeldung. Nach Prüfung der freien Kapazitäten erhalten Sie von uns eine finale Zusage. Ein Anspruch auf einen Kursplatz entsteht dadurch noch nicht. Sie bekommen rechtzeitig vor Kursbeginn eine Rückmeldung!
ANMELDUNG AB 11.5.26 HIER ONLINE MÖGLICH
NUR NEUANMELDUNGEN - KEINE FOLGEANMELDUNGEN!
Neuanmeldungen für die SOMMERSCHWIMMSCHULE 2026 werden rechtzeitig hier bekanntgegeben.
SEPA-Lastschriftverfahren
Die Kursgebühren sind für jeden Kurs separat bargeldlos zu entrichten.
Sämtliche Kursgebühren verstehen sich für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren.
Falls keine Einzugsermächtigung vorliegt und die Bezahlung auf Rechnung erfolgt wird eine zusätzliche
Verwaltungsgebühr von EUR 5,00 erhoben.
Rücklastschrift
Bitte veranlassen Sie keine Rücklastschrift selbst, ohne mit unserem Finanz-Resortleiter Rücksprache genommen zu haben!
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